3 responses

    • Selfexplaining answer:

      Die Rheinpfalz
      Zweibrücken Land
      2014-01-24

      “Mann muss Gewehre und Munition unbrauchbar machen
      Entscheidung des Kreisrechtsausschusses – Trotz angemeldeter Kontrolle Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt
      Wenn die Kreisverwaltung einem Waffenbesitzer schon Bescheid sagt, dass sie zur Kontrolle vorbeikommt, zumindest dann sollte der Mann seine Waffen und das Zubehör im Sinne des Gesetzgebers ordentlich verwahren. Tut er das nicht, wie im Falle eines Mannes aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, dann muss er die Waffenbesitzkarte zurückgeben und seine Waffen sowie die Munition unbrauchbar machen. Das entschied der Kreisrechtsausschuss.”

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